Forderungen langfristig im Blick
Am Ende des gerichtlichen Mahnverfahrens haben wir für Sie im Regelfall einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid erwirkt, der einerseits vor Verjährung schützt und zudem eine notwendige Voraussetzung für die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner darstellt.Auch in diesem Stadium des Verfahrens sind wir darauf bedacht, kostenintensive Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nur unter strengen Kosten-Nutzen-Aspekten durchzuführen. Im Vordergrund steht deshalb zunächst die erneute persönliche Ansprache des Schuldners.
Sollte es dennoch unvermeidbar sein, werden wir nach konkreter Einschätzung der Schuldnerverhältnisse Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie z. B. Mobiliarpfändungen, Gehalts-, Konto-, Lohn- und Rentenpfändungen, Anträge auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung etc. einleiten.
Falls auch diese Maßnahmen erfolglos bleiben, bearbeiten wir Ihre Forderungen in der Langzeitüberwachung weiter. Dabei überprüfen wir in periodischen Abständen die finanziellen Verhältnisse Ihres Schuldners, die sich erfahrungsgemäß immer wieder ändern können.
